Das neue Pyro Lock-Schott S 90 / Kombi ermöglicht eine sehr wirtschaftliche und zulassungskonforme R 90 - Abschottung von nichtbrennbaren Rohrleitungen aus Stahl, Edelstahl, Guss und Kupfer. Die Rohrisolierung kann gemäß Anlage 13 mit nur einer 1 m langen Streckenisolierung oder gemäß Anlage 12 mit zwei äußeren Isolierungen erfolgen.
Brandschutz an nichtbrennbaren Rohrleitungen
mit nichtbrennbaren Isolierungen

R 90 - Abschottung
von nichtbrennbaren Rohrleitungen nach Anlage 13
Zugelassenes durchgehendes R 90 - Abschottungssystem von nichtbrennbaren Rohrleitungen aus Stahl, Edelstahl, Guss oder Kupfer mit der nichtbrennbaren Isolierung BC-Brandschutz-Matte 30 nach Z-19.15-1470 mit nur 1 m Gesamtisolierlänge

Einsatzbereiche
Rohrschott-System für nichtbrennbare Rohrleitungen, die für Wasser- und Dampfheizungen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, nichtbrennbare Flüssigkeiten, nicht-brennbare Gase, Rohrpostleitungen oder Staubsaugleitungen bestimmt sind.
Feuerwiderstandsklasse
R 90 nach DIN 4102-11.
Eigenschaften
Dicht gegen Feuer und Rauch.
Allgemeines bauaufsichtliche Zulassung
Allgemeines bauaufsichtliche Zulassung Nr.: Z-19.15-1470
Anforderungen
Massivwand: d ≥ 100 mm Decke: d ≥ 150 mm
Zulässige Belegung
Durch die Abschottung dürfen Rohre aus Stahl, Edelstahl, Guss oder Kupfer geführt werden.
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