Brandschutz an nichtbrennbaren Rohrleitungen
mit nichtbrennbaren Isolierungen

Das neue Pyro Lock-Schott S 90 / Kombi ermöglicht eine sehr wirtschaftliche und zulassungskonforme R 90 - Abschottung von nichtbrennbaren Rohrleitungen aus Stahl, Edelstahl, Guss und Kupfer. Die Rohrisolierung kann gemäß Anlage 13 mit nur einer 1 m langen Streckenisolierung oder gemäß Anlage 12 mit zwei äußeren Isolierungen erfolgen.

R 90 - Abschottung

von nichtbrennbaren Rohrleitungen nach Anlage 13

Zugelassenes durchgehendes R 90 - Abschottungssystem von nichtbrennbaren Rohrleitungen aus Stahl, Edelstahl, Guss oder Kupfer mit der nichtbrennbaren Isolierung BC-Brandschutz-Matte 30 nach Z-19.15-1470 mit nur 1 m Gesamtisolierlänge

Einsatzbereiche

Rohrschott-System für nichtbrennbare Rohrleitungen, die für Wasser- und Dampfheizungen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, nichtbrennbare Flüssigkeiten, nicht-brennbare Gase, Rohrpostleitungen oder Staubsaugleitungen bestimmt sind.

 

Feuerwiderstandsklasse

R 90 nach DIN 4102-11.

 

Eigenschaften

Dicht gegen Feuer und Rauch.

 

Allgemeines bauaufsichtliche Zulassung

Allgemeines bauaufsichtliche Zulassung Nr.: Z-19.15-1470

 

Anforderungen

Massivwand: d ≥ 100 mm Decke: d ≥ 150 mm

 

Zulässige Belegung

Durch die Abschottung dürfen Rohre aus Stahl, Edelstahl, Guss oder Kupfer geführt werden.

 

 

 

Hans E. Wahle GmbH - Avendorfer Weg 87 - 21395 Tespe

Tel.: 04176 / 9494-0 - Fax: -20 -  info@wahle-brandschutz.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Made with Namu6