Kabelvollbandage / Brandschutzgewebe /
Brandschutzbandage

 

Brandschutzbandagen mit 90 min. Schutzzeit

gemäß Zulassung Z-19.22-1835

Nichtgeschützte elektrische Kabel und Isolierungen können durch die brennbaren Kunststoffe (PVC, PE, usw.) das Feuer vom Brandherd in andere weit abgelegene Brandabschnitte übertragen.

In derartigen Brandfällen entstehen für Menschen und Tiere stark toxische und korrosive Rauchgase sowie Brandkondensate, die meist auch zu hohen Sekundärschäden an Gebäudeteilen, Einrichtungen und Warenvorräten führen.

Die Kabelvollbandage verhindert als wirkungsvolle Brandschutzumhüllung die Entstehung eines Brandes an horizontal und vertikal verlegten elektrischen Kabeln, Kabelbündeln, Kabeltrassen, bzw. auch anderen Brandlasten.

Im Brandfalle bildet die Kabelvollbandage eine mikroporöse wärmedämmende zweiseitige Schaumschicht, die auch im Inneren der Kabelvollbandage eine Brandausbreitung verhindert und ist daher in schwierigen Fällen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen, somit oft die einzige geeignete Brandschutzmaßnahme.

Die neue Zulassung Z-19.22-1835 des Systems BC-Brandschutz-Kabelvollbandage vom 4. Juni 2007 ermöglicht einen neuen Anwendungsbereich mit einer Schutzzeit über mindestens 90 Minuten zwischen raumabschließenden Bauteilen.

Das schwerentflammbare Brandschutzgewebe (Baustoffklasse DIN 4102-B1) mit der neuen Produktbezeichnung BC-Brandschutz-Bandage KVB (seit 6/07) ist in der Anwendung im System "BC-Brandschutz-Kabelvollbandage" eine Vorkehrung zur Behinderung der Brandentstehung und Verhinderung der Brandweiterleitung durch elektrische Leitungen (Kabeln) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen).

Die Kabelvollbandagen verhindern, insbesondere auf Grund der Wirkungsweise des dämmschichtbildenden Baustoffes, im Falle der Selbstentzündung von elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) durch Kurzschluss oder Überhitzung die Brandausbreitung über die mit der Brandschutzumhüllung versehenen elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) über mindestens 90 Minuten.

 

Die Größe der Kabel oder Kabelbündel bzw. deren Gesamtleiterquerschnitt sowie die Größe der Kabeltragekonstruktionen sind dabei nicht beschränkt (nähere Angaben siehe Zulassung Z-19.22-1835).

Kabelvollbandagen werden z. B. auch bei Neubauten häufig in Verbindung mit zugelassenen Abschottungssystemen (Schott S 90 / UNO oder S 90 / Kombi) zur Brandlastkapselung als vergleichbare Lösung zu I-Kanälen eingesetzt, wenn die örtlichen Randbedingungen brandschutztechnisch nicht umsetzbar sind.

 

Die zusätzlichen Abschottungen verhindern die mögliche Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere benachbarte Brandabschnitte (nähere Angaben siehe Gutachtliche Stellungnahme IBMB-3938/9389).

Gemäß der Gutachtlichen Stellungnahme IBMB-3331/1071 stellen die Kabelvollbandagen unter der Voraussetzung, dass die nach der MLAR vorgeschriebenen Maßnahmen aufgrund vorhandener Installationen nicht möglich sind, ein Schutzsystem dar, das annähernd gleiche Schutzziele, wie sie in der MBO in Verbindung mit der MLAR vorgegeben sind, erfüllt (nähere Angaben zu den genauen Anwendungsbereichen siehe Blatt 7).

Die umfangreichen Eignungsnachweise sind durch Zulassungen, Technische Informationen, Montageanleitungen, Untersuchungsberichte, Gutachtliche Stellungnahmen etc. dokumentiert.

Wir liefern und montieren Ihnen selbstverständlich alle bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzbandagen / Brandschutzgewebe / Kabelumhüllungen.

Sprechen Sie uns an - wir kümmern uns um Ihre brennenden Problemfälle.

 

 

Hans E. Wahle GmbH - Avendorfer Weg 87 - 21395 Tespe

Tel.: 04176 / 9494-0 - Fax: -20 -  info@wahle-brandschutz.de

Baustellenfotos:

 

 

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